Grundrecht wahrnehmen

Auch wenn die Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt ist, könnte sie jederzeit wieder eingeführt werden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gilt unabhängig von der Wehrpflicht. Den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, ist unveräußerliches Grundrecht.

KDV für Ungediente

Die Kriegsdienstverweigerung ist für Ungediente nur ganz bestimmten Bedingungen möglich, die unter “weiterlesen” zu finden sind.

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KDV als Soldat

Für aktive Soldat*innen ist es am schwierigsten zu verweigern, denn sie müssen eine Gewissensänderung vermitteln und es geht eventuell auch um die Rückzahlung von Ausbildungskosten.

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KDV als Reservist

Ähnlich wie beim aktiven Soldaten ist es auch beim Reservisten schwierig die Änderung des Gewissens erklären.

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Kontakte für Kriegsdienstverweigerer

WoE-Mailadresse
Raum Schleswigflensburg@bundeswehrabschaffen.de
Kielkiel@bundeswehrabschaffen.de
Hamburghamburg@dfg-vk.de
Raum Holsteinoldesloe@dfg-vk.de
Berlinlebgut@googlemail.com
Rostockrostock@dfg-vk.de
Münchenmuenchen@dfg-vk.de
Baden-Württembergba-wue@dfg-vk.de
Bremenbremen@dfg-vk.de